Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Social Media Betreuung durch KÜHN MEDIA ARTIST

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden der KÜHN MEDIA ARTIST (im Folgenden: Kunden) und der KÜHN MEDIA ARTIST, Inhaber Christopher Kühn, Herbartstraße 19, 08062 Zwickau. (im Folgenden: Agentur).
1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur deren Leistungen vorbehaltlos annimmt.

1.3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit den Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 KÜHN MEDIA ARTIST ist eine Agentur für Social-Media-Marketing, die Kunden in allen Feldern des Social Media Marketing, insbesondere der Contenterstellung und Videoerstellung sowie im Bereich Marketing & Consulting betreut. Die Agentur unterstützt Kunden insoweit umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-) Kommunikation im Social Web und in der klassischen PR-Arbeit, sowie beim Thema Branding & Design. Die Agentur bietet sowohl Beratung in den Bereichen Konzeption und Strategie als auch konkrete Leistungen zur Umsetzung von erarbeiteten Strategien und Konzeptionen an.

2.1. Der Kunde beauftragt die Agentur mit einem oder mehreren Bestandteilen des Leistungsportfolios. 2.2. Diese Beauftragung regelt im Folgenden die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Parteien.

3. Leistungen der Agentur

Der Leistungsumfang der Agentur umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten und beschränkt sich auf die Social-Media-Kanäle des jeweiligen Unternehmens:

3.1. Beantwortung individueller Fragestellungen
3.2. Interne Seminare und Workshops für den Kunden
3.3. Statusanalysen
3.4. Strategie- und Konzeptionsentwicklung für entsprechende Social-Media-Aktivitäten 3.5. Redaktionsplanung
3.6. Erstellung und Veröffentlichung von (Video-) Content
3.8. Monitoring und Auswertung der Statistik des jeweiligen sozialen Netzwerkes
3.9. Schalten von Anzeigen
3.10. Review der vergangenen Beiträge
3.11. Unterstützung beim Erstellen des Redaktionsplanes
3.12. Community-Pflege

4. Zustandekommen des Vertrages

4.1. Nachdem der Kunde eine Auswahl aus dem Leistungsangebot der Agentur getroffen hat, erstellt die Agentur auf dieser Grundlage ein schriftliches Angebot, welches den Umfang der gewünschten Leistung wiedergibt. Gegebenenfalls beinhaltet das Angebot als Anhang einen Projekt- sowie Kostenplan bezüglich der Umsetzungsmaßnahmen und der zeitlichen Abfolge.

4.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des gemäß Ziff. 4.1. erstellten Angebots zustande. Die Annahme erfolgt durch Annahmeerklärung in Textform durch den Kunden. Inhalt des Angebotes sowie eventuell beigefügter Projekt- bzw. Kostenplan werden bei Bestätigung des Angebotes Teil des Vertrages.

4.3. Erfolgt die Annahme des Angebotes mit beigefügten Änderungsvorschlägen, ist darin ein neues Angebot zu sehen. Der Vertrag kommt diesbezüglich nur dann zustande, wenn die Agentur das neue Angebot gemäß Ziffer 4.2. bestätigt.

5. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung erforderlichen wesentlichen Informationen, Materialien und ggf. Fotos (im Folgenden “Material”) zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich insbesondere, aber nicht abschließend, um:

5.1.1. Zugang zu den einzelnen Kanälen (Passwortmitteilung und/oder Administratorenberechtigungen);

5.1.2. die Überlieferung von Video- und/oder Bildmaterial – idealerweise als Vektordatei – für die Erstellung von Beiträgen;

5.1.3. die Überlieferung des Materials erfolgt – soweit möglich – ausschließlich in digitaler Form.

5.1.4 die Überlieferung von Tonmaterial, insbesondere Musikmaterial

5.2. Soweit der Kunde der Agentur das für die Leistungserbringung gemäß Ziffer 2 benötigte Material überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieses Materials berechtigt ist, insbesondere Lizenzrechte besitzt, die den Kunden und die Agentur zur gewerblichen Verwendung des Materials berechtigen.

5.3. Erstellt die Agentur im Auftrag des Kunden redaktionelle Beiträge für die Social-Media-Kanäle, so wird die Agentur diese dem Kunden vor der Veröffentlichung zur Freigabe übersenden. Die Freigabe hat innerhalb von drei Werktagen nach Übersendung der Beiträge in Textform zu erfolgen. Eine mündliche Freigabe ist nicht ausreichend. Erfolgt keine Freigabe durch den Kunden, gilt die Freigabe nach Ablauf des dritten Werktages als erteilt.

5.4. Der Kunde haftet für verspätete Überlieferung des Materials und/oder die mit einer verzögerten Mitwirkungspflicht verbundenen möglichen Konsequenzen und hat die daraus resultierenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, dass der Kunde nicht schuldhaft gehandelt hat. Eine Haftung durch die Agentur ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

6. Änderungen des Auftrages während der Umsetzung des Projektplanes

6.1. Änderungswünsche seitens des Kunden hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen, die während der Durchführung des vereinbarten Auftrages an die Agentur herangetragen werden, müssen in Textform erfolgen.

6.2. Die Agentur wird dem Kunden für die neue Leistungsbeschreibung ein schriftliches Angebot gemäß Ziffer 4.1. mit den damit verbundenen zusätzlichen Kosten unterbreiten. Das Angebot gilt durch den Kunden als angenommen, wenn es nach Maßgabe von Ziffer 4.2. bestätigt wird. Bei wirksamer Bestätigung durch den Kunden werden das Angebot und die Annahme über die Änderung der Leistung weiterer Bestandteil des Vertrages.

6.3. Während der Entscheidung über das neue Angebot wird die Agentur ihre Pflichten gemäß dem ersten Angebot weiterhin ausführen. Es sei denn, der Kunde weist die Agentur in Textform an, dass die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistung bis zur Entscheidung über das schwebende Angebot unterbrochen werden soll. Die mögliche Unterbrechung der Leistung stellt keine Beendigung des

Vertrages dar und entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht auf Grundlage des bisherigen Vertragsinhaltes.

7. Betreuung der Social-Media-Accounts des Kunden

7.1. Die Betreuung der Social-Media-Accounts bzw. die Einrichtung neuer Accounts erfolgt stets im Namen und Auftrag des Kunden. Der Kunde ist bzw. wird Vertragspartner des jeweiligen sozialen Netzwerkes.

7.2. Die Art und der Umfang der jeweiligen Betreuung des entsprechenden Social-Media-Accounts wird im Auftrag detailliert bestimmt. Insbesondere wird eine Vereinbarung darüber getroffen, ob die Betreuung der Social-Media-Accounts durch die Agentur eigenständig oder in Rücksprache mit dem Kunden erfolgen soll.

7.3. Die von dem Kunden erhaltenen Passwörter und/oder Administratoren-Berechtigungen für die jeweiligen Social-Media-Konten sind von der Agentur streng vertraulich zu behandeln. Eine Offenbarung der Daten gegenüber Dritten ist durch sichere Verwahrung zu vermeiden. Die erhaltenen Passwörter werden nach Beendigung des Vertrags an den Kunden herausgegeben.

7.4. Die Agentur übernimmt keine Garantie dafür, dass mit der Betreuung der jeweiligen Social-Media- Kanäle eine Steigerung der Abonnentenzahl, der Sichtbarkeit o.ä. herbeigeführt wird. Des Weiteren übernimmt die Agentur keine Verantwortung für den technischen Ausfall der einzelnen Kanäle.

8. Vergütung

8.1. Für die unter Ziffer 2 genannten und aufgrund des Auftrags gemäß Ziffer 4 vorzunehmenden Tätigkeiten wird die Agentur dem Kunden einen schriftlichen Kostenvoranschlag übermitteln. Wird dieser durch den Kunden genehmigt, so bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach dem Kostenvoranschlag.

8.2. Die Zahlung erfolgt bei längerfristigen Aufträgen am Monatsanfang für den vorausgegangenen Monat nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung. Bei einmaligen Leistungen erfolgt die Zahlung nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung innerhalb von 10 Tagen. Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail. Die Zahlung der Rechnung hat ausschließlich per Überweisung zu erfolgen.

8.3. Hat der Kunde eine einmalige Leistung in Form einer Beratung, eines Seminars oder eines Workshops gebucht und storniert den Auftrag kurzfristig, so ergeben sich folgende Zahlungsverpflichtungen:

8.3.1. Bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin werden 25 % der vereinbarten Vergütung fällig;

8.3.2. bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Termin werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig;

8.3.3. bei einer Stornierung, die in weniger als 7 Tagen erfolgt, wird die gesamte vereinbarte Vergütung fällig.

8.3.4. Diese Ausnahmeregelungen gelten nicht, sofern der Kunde die Stornierung, insbesondere bei höherer Gewalt, nicht zu vertreten hat. Diesbezüglich ist der Kunde zum Nachweis verpflichtet.

8.4. Aufwendungsersatz für Auslagen der Agentur, insbesondere für Bildmaterial und Werbung erfolgt nach vorheriger Genehmigung der Ausgaben durch den Kunden und unter Vorlage der Originalbelege.

8.5. Reisekosten werden dem Kunden entsprechend der einzelvertraglichen Abrede berechnet. Wurde eine einzelvertragliche Abrede nicht getroffen, so wird der Kunde ab einer Entfernung (einfach) von mehr als 249 Kilometern der Agentur und auf Kosten des Kunden eine Hotel-Unterkunft (Ü/F) stellen oder aber der Agentur für den Fall, dass diese selbst bucht, die Kosten erstatten. Fahrtkosten, bestehend aus Kilometergeld für das Fahrzeug und Anreisezeit werden, sofern nichts abweichendes vereinbart, pauschal mit 100,00 € netto pro angefangene Stunde berechnet.

8.6. Kostenerstattungen gemäß den Ziffern 8.4. und 8.5. werden nach Abschluss des jeweiligen Auftrags durch die Agentur in Rechnung gestellt und innerhalb von zehn Werktagen durch den Kunden bezahlt.

8.7. Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.

9. Rechteeinräumung

9.1. Der Kunde garantiert, über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte des überlieferten Materials gemäß Ziffer 5.1. zu verfügen. In diesem Zusammenhang berträgt der Kunde der Agentur hinsichtlich des gelieferten Materials alle für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterbertragung an Dritte ein. Entsprechendes gilt in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen in Hinblick auf deren Persönlichkeitsrechte.

9.2. Sollten durch die Agentur für die Vertragserfllung Werke (Fotos, Videos, Texte etc.) erstellt werden, die urheberrechtlichen Schutz genießen, räumt die Agentur zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, zur exklusiven, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführung- und Vorfhrungsrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterbertragung an Dritte ausdrücklich nicht ein.

9.3. Zieht die Agentur zur Vertragserfllung Dritte heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen.

9.4. In diesem Zusammenhang stellen sich beide Vertragsparteien gegenseitig von allen Ansprüchen Dritter frei, die mit der Ausübung der jeweils eingeräumten bzw. übertragenen Rechte erhoben werden.

9.5. Der Kunde garantiert der Agentur, diese von Ersatzansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen oder Lizenzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Verwendung von vom Kunden bereitgestelltem Material freizustellen.

10. Haftung, Gewährleistung

10.1. Gerät die Agentur bei Ausführung ihrer vertraglichen Pflichten grob fahrlässig in Verzug oder bleibt eine Erfüllung der vertraglichen Leistung in grob fahrlässiger Weise aus, ist die Agentur zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die durch den eigenen Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen entstehen. Eine Schadensersatzpflicht der Agentur für Schäden tritt erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von zehn Werktagen auf Grund grober Fahrlässigkeit nicht behoben hat. Die Schadensersatzpflicht umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Kosten für die Planung und Herstellung der vertragsgegenständlichen Leistung.

10.2. Im Übrigen haftet die Agentur unbeschränkt für die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet die Agentur nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Schadensersatzpflicht beschränkt sich dabei auf solche Schäden, die vertragstypisch und vorhersehbar sind. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.

10.3. Der Kunde hat die Leistungen der Agentur unverzüglich zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt eine ausdrückliche Abnahme nicht, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn die Leistungen durch den Kunden oder in seinem Auftrag verwendet werden und seit der erstmaligen Verwendung 5 Tage verstrichen sind. Beanstandungen nach Abnahme der Leistungen bleiben unberücksichtigt.

11. Verschwiegenheitsvereinbarung

11.1. Sowohl die Agentur als auch der Kunde werden alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Angaben und Daten sowie sonstige Tatsachen, die von der anderen Partei nachweislich als vertraulich gekennzeichnet sind, streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Die Vertragsparteien werden diese Informationen lediglich für die im Auftrag vorgesehenen Zwecke nutzen. Diese Verpflichtung wird auch an die Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter weitergegeben.

11.2. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus fort, solange geheime Informationen nicht offenkundig geworden sind.

11.3. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen soweit solche nachweislich ganz oder teilweise;

11.3.1. der empfangenden Vertragspartei vor der Übermittlung bereits bekannt waren oder

11.3.2. vor der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder

11.3.3. nach Mitteilung ohne Mitwirkung der empfangenden Vertragspartei bekannt werden oder

11.3.4. der empfangenden Vertragspartei durch einen Dritten bekannt werden, der keiner direkten oder indirekten Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber der anderen Vertragspartei unterliegt.

11.4. Der Nachweis ist von derjenigen Vertragspartei zu führen, die sich auf die Ausnahmeregelung beruft.

11.5. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hat die jeweilige Vertragspartei eine von der anderen Vertragspartei nach billigem Ermessen zu bestimmende und vom zuständigen Landgericht überprüfbare Vertragsstrafe zu zahlen.

12. Verwendung der Logos, Marken oder sonstiger Kennzeichen

Die Agentur ist berechtigt, mit dem Namen, Logo und Geschäftszeichen des Kunden als Referenz auf ihrer Homepage und/oder Werbeunterlagen zu werben. Eine darüberhinausgehende Nutzung geschützter Marken, Logos, Namen oder sonstiger geschäftlicher Kennzeichen des Kunden ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden zulässig. Entsprechendes gilt für den Kunden.

13. Laufzeit, Kündigung

13.1. Die Dauer der Leistungen bestimmt sich nach dem im Auftrag vereinbarten Leistungszeitraum.

13.2. Ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser frühestens nach Ablauf von sechs Monaten ab Vertragsbeginn ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

13.3. Die Vertragsparteien verzichten bei einer Leistung, die für eine bestimmte Zeit vereinbart ist, auf das Recht der ordentlichen Kündigung.

13.4. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,

13.4.1. wenn die andere Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommenen wesentlichen Verpflichtungen verstößt und den Verstoß nicht abstellt, nachdem sie unter Setzung einer angemessenen Frist aufgefordert wurde. Als wesentliche Vertragspflichten gelten insbesondere die unter o.g. Ziffern dieser AGB geregelten Pflichten;

13.4.2.wenn eine Partei Handlungen vornimmt, die geeignet sind, den Ruf der anderen Partei wesentlich zu schädigen.

13.5. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung entfällt jegliche Zahlungspflicht des Kunden an die Agentur; bereits in Rechnung gestellte Leistungen werden anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet.

13.6. Kündigt die Agentur aus wichtigem Grund, so ist der Kunde verpflichtet, der Agentur die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Die bis dahin geleisteten Dienste der Agentur sind anteilig abzurechnen.

14. Datenschutzbestimmungen

14.1. Die Agentur erhebt im Rahmen ihrer vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten. Dabei handelt es sich um Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail des Kunden. Die Erhebung der soeben erwähnten personenbezogenen Daten des Kunden durch die Agentur erfolgt auf Grundlage des Vertrages gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO und verfolgt den Zweck, die im Auftrag beschriebenen Leistungen zu erfüllen, den Vertrag abzuschließen und mit dem Kunden während der Dauer der Zusammenarbeit Rücksprachen zu halten.

14.2. Die entsprechenden personenbezogenen Daten werden auf dem Computersystem der Agentur gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte.

14.3. Eine Löschung erfolgt, wenn die zur Erfüllung des Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erhobenen Daten für die Durchführung des Vertrages nicht mehr erforderlich sind. Jedoch kann auch nach Abschluss eines Vertrages eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Kunden zu speichern, bestehen, um vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Diesbezüglich werden die Daten des Kunden für eine weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Gewährleistungsfristen sowie der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung über die Aufhebung des Textformerfordernisses bedürfen der Textform.

15.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslcke.

15.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Zwickau.